Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Med. Vertriebs- und Service GmbH | Röntgenpartner

Stand: Mai 2014

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Lieferungen und Leistungen von RÖNTGENPARTNER an Verbraucher erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die AGB von RÖNTGENPARTNER gelten auch für zukünftige Bestellungen des Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden; dabei ist die im Zeitpunkt der zukünftigen Bestellung aktuelle Fassung der AGB maßgeblich. Der Kunde kann die jeweils gültige Fassung der AGB auf der Internet-Seite von RÖNTGENPARTNER einsehen, herunterladen und ausdrucken.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Vertragspartner sind der Kunde und RÖNTGENPARTNER mit Firmensitz in Melk. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

2.2 Die Angebote auf den Internetseiten von RÖNTGENPARTNER sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung von Waren gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Die Bestellung kann durch Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars im Internet, über E-Mail, per Telefax, per Telefon oder per Post erfolgen. Das Angebot des Kunden wird wirksam, sobald die Bestellung bei RÖNTGENPARTNER einlangt.

2.3 RÖNTGENPARTNER kann ein Angebot binnen 5 Werktagen ab Zugang annehmen. Nach ungenütztem Verstreichen der Frist gilt ein Angebot als abgelehnt. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware. Für die Wahrung der Annahmefrist ist das Versanddatum maßgeblich. Auftragsbestätigungen können auch per E-Mail verschickt werden.

2.4 Sollte die Auftragsbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung von RÖNTGENPARTNER Schreib- oder Druckfehler beinhalten oder sollten der Preisfestlegung Übermittlungsfehler zugrunde liegen ist RÖNTGENPARTNER berechtigt die Erklärung wegen Irrtums anzufechten, wobei RÖNTGENPARTNER die Beweislast bzgl. des Irrtums obliegt. Evtl. erhaltene Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich erstattet.

§ 3 Beschaffenheit der Kaufsache

3.1 Die dem Vertrag zugrundeliegende Beschaffenheit der Kaufsache ergibt sich ausschließlich aus den Herstellerangaben. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Verrechnung erfolgt in Euro (EUR). Angeführte Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt.

4.2 Alle Preise gelten nur für den Versand innerhalb Österreichs. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Mit Aktualisierung der Internetseiten von RÖNTGENPARTNER werden alle bisherigen Preise und Angaben über Waren ungültig.

Für Verpackung, Versand und Versicherung fallen gesonderte Kosten an. Diese entnehmen Sie bitte der Rubrik „Versandkosten“ in unserem Shop.

4.3 Die Zahlung erfolgt per SOFORT Überweisung, Banküberweisung im Voraus, Nachnahme oder per Finanzierung. Bei Zahlung per Nachnahme wird eine Nachnahmegebühr berechnet. Diese entnehmen Sie bitte der Rubrik „Versandkosten“ in unserem Shop.

4.4 Der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsbetrag ist in voller Höhe und in vollem Umfang an RÖNTGENPARTNER zu entrichten, unabhängig der Zahlungsweise. Abzüge von Transaktionsgebühren und

ähnliches, die beispielsweise bei Begleichung durch internationale Banken entstehen, werden von RÖNTGENPARTNER nicht akzeptiert.

§ 5 Vertragsrücktritt

5.1 Der Kunde kann von seiner Vertragserklärung innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit der Ablieferung der Ware beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung oder der Ware.

5.2 Rücktrittserklärungen sind ausschließlich zu richten an:

RÖNTGENPARTNER | Med. Vertriebs- u. Service GmbH, Spielberger Straße 9, 3390 Melk
Telefax: +43(0)810/900 325
E-Mail: office@roentgenpartner.at

Die Ware ist an folgende Adresse zu senden:
RÖNTGENPARTNER | Med. Vertriebs- u. Service GmbH, Spielberger Straße 9, 3390 Melk

5.3 Das Rücktrittsrecht besteht nicht

  • bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind
  • bei Verträgen über Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind
  • in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen

5.4 Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, hat er bereits gelieferte Waren umgehend, spätestens aber binnen 14 Kalendertagen, auf eigene Gefahr an RÖNTGENPARTNER zurückzusenden.

Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Ist die Rücksendung der Ware unmöglich oder untunlich, muss der Kunde RÖNTGENPARTNER den Wert der Ware vergüten, soweit er aus der Ware einen klaren und überwiegenden Vorteil sieht. Hat er die Ware benützt, schuldet er RÖNTGENPARTNER außerdem ein angemessenes Entgelt für die Benützung und eine Entschädigung für die aufgrund der Benützung eingetretene Wertminderung.

RÖNTGENPARTNER erstattet dem Kunden im Falle des Vertragsrücktritts bereits geleistete Zahlungen Zug um Zug gegen Rücksendung der Ware.

§ 6 Lieferbedingungen

6.1 Lieferungen erfolgen an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse.

6.2 Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde

6.3 Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt, dass RÖNTGENPARTNER selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß vom Händler ihrer Wahl beliefert wird. Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt aus Gründen, die von RÖNTGENPARTNER nicht zu vertreten sind, nicht verfügbar sein, wird RÖNTGENPARTNER den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde nicht zurück, kann RÖNTGENPARTNER statt des bestellten Produkts ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt liefern oder ihrerseits vom Vertrag zurücktreten. Tritt der

Kunde oder tritt RÖNTGENPARTNER vom Vertrag zurück, wird RÖNTGENPARTNER dem Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

6.4 Gerät RÖNTGENPARTNER aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug oder wird eine Lieferung aus solchen Gründen unmöglich, ohne dass RÖNTGENPARTNER Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, wird die Haftung von RÖNTGENPARTNER für Schäden ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Kunden bleiben unberührt. Der Kunde kann insbesondere unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

6.5 Bei Lieferverzögerungen, die RÖNTGENPARTNER nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde wird davon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als 6 Wochen nach Vertragsabschluss an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RÖNTGENPARTNER.

7.2 Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von RÖNTGENPARTNER nicht zulässig.

§ 8 Transportschäden; Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden

8.1 Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit RÖNTGENPARTNER Kontakt aufzunehmen.

8.2 Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken an RÖNTGENPARTNER zu melden.

8.3 Die Erfüllung der Pflichten gem. 8.1. und 8.2 hat auf Gewährleistungsansprüche des Kunden keinen Einfluss.

§ 9 Gewährleistung

9.1 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen RÖNTGENPARTNER bei Mängeln der gelieferten Ware richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die Gewährleistungsfrist endet 24 Monate nach der Lieferung.

9.2 Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen RÖNTGENPARTNER. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.

9.3 Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem halben Jahr ab Erhalt der Ware.

§ 10 Garantie

10.1 Die Garantie erfolgt nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers und ist in der beiliegenden Garantiekarte beschrieben.

§ 11 Haftung

11.1 RÖNTGENPARTNER haftet für Sachschäden nur dann, wenn RÖNTGENPARTNER oder ihre Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Schäden an der Person haftet RÖNTGENPARTNER bei jeder schuldhaften Verursachung durch RÖNTGENPARTNER oder ihre Erfüllungsgehilfen.

11.2 Es obliegt dem Kunden, für die Sicherung seiner Daten zu sorgen. RÖNTGENPARTNER haftet nicht für Datenverlust des Kunden auf bei RÖNTGENPARTNER gekauften Speichermedien (Computer, Notebooks, Festplatten, Speichermedien, etc.), es sei denn, RÖNTGENPARTNER oder ihre Erfüllungsgehilfen haben den Datenverlust zumindest grob fahrlässig verursacht.

§ 12 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von RÖNTGENPARTNER aufzurechnen, es sei denn

  • die Forderungen des Kunden wurden von RÖNTGENPARTNER anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder
  • die Forderungen des Kunden haben ihren Rechtsgrund im selben Rechtsgeschäft wie die Forderungen von RÖNTGENPARTNER oder
  • RÖNTGENPARTNER ist zahlungsunfähig.

12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen eigener Forderungen gegen RÖNTGENPARTNER zurückzuhalten, es sei denn

  • RÖNTGENPARTNER erbringt ihre Leistungen aus demselben Geschäft nicht oder nicht ordnungsgemäß oder
  • die Erbringung der Leistung von RÖNTGENPARTNER aus demselben Geschäft ist wegen der schlechten Vermögensverhältnisse von RÖNTGENPARTNER gefährdet.

§ 13 Datenschutz

13.1 Wir verwenden die von uns gesammelten Informationen über Sie ausschließlich, um Bestellungen auszuführen und Ihnen einen bequemen Einkauf im RÖNTGENPARTNER Shop zu ermöglichen. Wir schützen alle privaten Daten, die Sie uns übermitteln. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Datenschutzgesetz 2000.

Die vollständige Datenschutzerklärung können Sie unter www.roentgenpartner.at einsehen.

§ 14 Zusatzbestimmungen für Softwareprodukte

14.1 Beim Kauf eines Softwareprodukts erwirbt der Kunde einen Datenträger (CD-ROM, Diskette etc.), die zugehörige Dokumentation – sofern vorhanden – und eine Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprodukts gemäß den Lizenz-Bestimmungen des jeweiligen Herstellers oder sonstigen Lizenzgebers.

14.2 Der Kunde anerkennt diese Lizenz-Bestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwareprodukts. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Herstellers bzw. Lizenzgebers. Alle Rechte an den von RÖNTGENPARTNER im Shop oder den Internet-Seiten für Softwareprodukte verwendeten Warenbezeichnungen, Marken und Logos stehen den Herstellern bzw. Lizenzgebern der angebotenen Softwareprodukte zu. Bei der Verwertung der gelieferten Software sind Schutzrechte zu beachten, die Dritten zustehen.

14.3 Es gelten ergänzend die Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers oder Lizenzgebers über Ansprüche wegen Mängeln. Der Kunde muss zunächst außergerichtlich versuchen, die Erfüllung der Ansprüche durch den Softwarehersteller oder Lizenzgeber zu erreichen.

14.4 Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlusts mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 15 Unwirksame Klauseln

15.1 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

§ 16 Gerichtsstand und geltendes Recht

16.1 Gerichtsstand ist das Landesgericht St. Pölten

16.2 Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

§ 17 Erfüllungsort

17.1 Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Firmenstandort.

§ 18 Sonstiges

Wir anerkennen den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle: Internet Ombudsmann, Margaretenstraße 70/2/10, 1050 Wien, www.ombudsmann.at